Lektorat für gendergerechte Texte
So kommunizieren Sie geschlechtergerecht!
So kommunizieren Sie geschlechtergerecht!
Ein gendergerechter Sprachgebrauch sorgt für die Gleichbehandlung der Geschlechter (m/w/d) auf möglichst allen sprachlichen Ebenen. Ziel ist es, durch passende Wortwahl und Ausdrucksweisen zu bewirken, dass alle Geschlechter gleichzeitig und gleichrangig angesprochen werden.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem gendersensiblen oder gendersymmetrischen Sprachgebrauch bzw. von einer geschlechtergerechten Schreibweise.
Die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter ist für die erfolgreiche Gleichstellung im Arbeits- und Privatleben von zentraler Bedeutung – denn so wie wir sprechen und schreiben, so denken und handeln wir auch.

Generell betrifft das Thema Geschlechtergerechtigkeit alle veröffentlichten Texte im Bereich des öffentlichen Lebens.
Öffentliche Einrichtungen sind generell zu nichtdiskriminierenden Sprachregelungen angehalten.
In der Unternehmenskommunikation hat die Geschlechtergerechtigkeit ebenfalls einen besonderen Stellenwert.
Schließlich ist die Gleichstellung von Unternehmensangehörigen aller Geschlechter nicht nur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt. Sie stellt darüber hinaus eine wesentliche Grundvoraussetzung für eine zeitgemäße, menschenbezogene Betriebsstruktur dar, in der Chancen gleich verteilt sind und individuelle Qualitäten im Vordergrund stehen.
Durch die gendergerechte Anpassung von Texten im Lektorat können Unternehmen eben diese Haltung nach außen vertreten und einer gendersensiblen Leserschaft in der erwarteten Form begegnen – unabhängig davon, ob es sich dabei um Werbe-, Informations- oder Fachtexte handelt.
Demselben Grundsatz folgend wird aber auch in gemeinnützigen Einrichtungen Vereinen, im Journalismus etc. auf einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch geachtet.
Allgemein konzentriert sich das Lektorat auf die Optimierung von Stil, Logik, Struktur, Rechtschreibung, Grammatik und Layout. Nähere Informationen rund ums Lektorat finden Sie hier.
Die Besonderheit der zusätzlichen Anpassung von Texten an einen gendergerechten Sprachgebrauch liegt darin, dass sich Nennung und Ansprache der Geschlechter auf verschiedenen sprachlichen Ebenen vollzieht – von der Wahl einzelner Begriffe bis hin zu Umformulierungen und Umschreibungen der Bezeichnungen ganzer Themenbereiche.
So müssen auch im Lektorat Texte in vielen Bereichen auf symmetrische Ansprache aller Geschlechter geprüft und optimiert werden – unabhängig davon, ob es sich dabei um die gendergerechte Anpassung von Neuerscheinungen oder die Überarbeitung älterer Texte handelt.
Nur auf diese Weise kann die geschlechtsneutrale Kommunikation einheitlich und umfassend erfolgen.
Da gerade die umfassende Anpassung an einen gendergerechten Sprachgebrauch einen vergleichsweise sehr hohen Bearbeitungsaufwand erfordert, handelt es sich um eine Sonderleistung.
Dies hat Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit und den Preis und sollte daher vor der Auftragsvergabe vereinbart und eingeplant werden.
Hier finden Sie Beispiele!
Bei der Anpassung von Texten an einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch gilt es verschiedene Ebenen des Ausdrucks zu berücksichtigen. Die wichtigsten finden Sie in der folgenden Auflistung.
Symmetrische Nennung von Geschlechtern, Anredeformen, Titeln
„Dr. Thomas Schmidt und Dr. Carolin Müller“ statt „Herr Dr. Thomas Schmidt und seine Kollegin.“
Geschlechtsspezifische Paarformen und geschlechterneutrale Einzelformen
„Beschäftigte“ bzw. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ statt „Mitarbeiter“
Genderneutrale Ausdrücke und Abstraktionen
„Wettbewerbsunternehmen“ statt „Wettbewerber“
Unpersönliche Pronomen
„Alle, die an der Ausschreibung teilnehmen“ statt „Alle Teilnehmer an der Ausschreibung“
Direkte Anrede
„steht Ihnen zur Verfügung“ statt „steht Nutzern zur Verfügung“
Umformulierung durch Gebrauch von Verben
„20 Personen haben sich beworben“ statt „20 Bewerber“
Umformulierungen durch den Gebrauch von Adjektiven
„unternehmensseitige Betreuung“ statt „Betreuung durch den Unternehmer“
Ergänzung von Substantiven durch -kraft, -berechtigte, -person, -ung etc.
„Abteilungsleitung“ statt „Abteilungsleiter“
Institutions- und Kollektivbezeichnungen
„Präsidium“ statt „Präsident und Vizepräsident“
Umschreibungen mit Infinitiv oder Passivkonstruktionen
„Bestellung hier möglich“ oder „Hier kann bestellt werden“ statt „Kunden können hier bestellen.“
Quelle: https://www.frauenbeauftragte.uni-muenchen.de/genderkompetenz/sprache1/index.html
Der gendergerechte Sprachgebrauch ist inzwischen fester Bestandteil der öffentlichen Kommunikation und somit unverzichtbar. Öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich zu gendergerechten Schreibweisen angehalten.
Auch Unternehmen ab einer gewissen Betriebsgröße müssen Gleichstellungsbeauftragte zur Kontrolle des internen und externen Sprachgebrauchs einsetzen.
Es besteht für Unternehmen dennoch die Möglichkeit, den Umfang der Angleichung auf festgelegte Bereiche zu beschränken. So wird beispielsweise das generische Maskulinum bei der Benennung von Institutionen („Wettbewerber“ statt „Wettbewerbsunternehmen“) nach wie vor vielfach verwendet.
Es gilt aber immer der Grundsatz, dass die Anpassung nicht zulasten von Verständlichkeit und Lesbarkeit erfolgen sollte. So ist beispielsweise die übermäßige Geschlechtsneutralisierung feststehender Begriffe zu vermeiden – „Frachtcontainer“ sollte daher nicht durch „Transportbehältnis“ ersetzt werden, weil es sich um einen für das Verständnis erforderlichen Begriff aus der Logistik handelt.
Die Entscheidung darüber, wie weitreichend die Anpassungen zu erfolgen haben, richtet sich nach dem angestrebten Image von Unternehmen und anderen Einrichtungen.
Eine möglichst umfassende Überarbeitung ist aber in jedem Fall zu empfehlen.
Telefon 04131 22 78 65-0
E-Mail service@drwerner.de
Dr. Werner GmbH
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